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BV · Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Art. 194
Art. 193
Art. 195
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Art. 194
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101
BV
Federal Decree Subject To Mandatory Referendum
01.01.2000
Originalquelle
Eine Teilrevision der Bundesverfassung kann vom Volk verlangt oder von der Bundesversammlung beschlossen werden.
Die Teilrevision muss die Einheit der Materie wahren und darf die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts nicht verletzen.
Die Volksinitiative auf Teilrevision muss zudem die Einheit der Form wahren.
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