Zur├╝ck zum Gesetz

Art. 64a

101BVFederal Decree Subject To Mandatory Referendum01.01.2000Originalquelle
  1. Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
  2. Er kann die Weiterbildung fördern.
  3. Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.