101BVFederal Decree Subject To Mandatory Referendum01.01.2000Originalquelle
Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
Der Einsatz der Armee ist Sache des Bundes.
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