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Art. 157

101BVFederal Decree Subject To Mandatory Referendum01.01.2000Originalquelle
  1. Nationalrat und Ständerat verhandeln gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung unter dem Vorsitz der Nationalratspräsidentin oder des Nationalratspräsidenten, um:
    1. Wahlen vorzunehmen;
    2. Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten Bundesbehörden zu entscheiden;
    3. Begnadigungen auszusprechen.
  2. Die Vereinigte Bundesversammlung versammelt sich ausserdem bei besonderen Anlässen und zur Entgegennahme von Erklärungen des Bundesrates.

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