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BV · Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Art. 149
Art. 148
Art. 150
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101
BV
Federal Decree Subject To Mandatory Referendum
01.01.2000
Originalquelle
Der Nationalrat besteht aus 200 Abgeordneten des Volkes.
Die Abgeordneten werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt.
Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis.
Die Sitze werden nach der Bevölkerungszahl auf die Kantone verteilt. Jeder Kanton hat mindestens einen Sitz.
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