Zurück zum Gesetz

Art. 40c

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle

Der Kunde hat kein Widerrufsrecht, wenn er:

  1. die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat;
  2. seine Erklärung an einem Markt- oder Messestand abgegeben hat.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.