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Art. 40b

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle

Der Kunde kann seinen Antrag zum Vertragsabschluss oder seine Annahmeerklärung widerrufen, wenn ihm das Angebot gemacht wurde:

  1. 1 an seinem Arbeitsplatz, in Wohnräumen oder in deren unmittelbaren Umgebung;
  2. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf öffentlichen Strassen und Plätzen;
  3. an einer Werbeveranstaltung, die mit einer Ausflugsfahrt oder einem ähnlichen Anlass verbunden war;
  4. 2 am Telefon oder über vergleichbare Mittel der gleichzeitigen mündlichen Telekommunikation.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Juni 1993, in Kraft seit 1. Jan. 1994 (AS 1993 3120;BBl 1993 I 805).

  2. Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2015 (Revision des Widerrufsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 4107;BBl 2014 9212993).

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