Zur├╝ck zum Gesetz

Art. 792

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle

Steht ein Stammanteil mehreren Berechtigten ungeteilt zu, so:

  1. haben diese gemeinsam eine Person zu bezeichnen, die sie vertritt; sie können die Rechte aus dem Stammanteil nur durch diese Person ausüben;
  2. haften diese für Nachschusspflichten und Nebenleistungspflichten solidarisch.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.