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Art. 789

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle
  1. Stellen das Gesetz oder die Statuten auf den wirklichen Wert der Stammanteile ab, so können die Parteien verlangen, dass dieser vom Gericht bestimmt wird.
  2. Das Gericht verteilt die Kosten des Verfahrens und der Bewertung nach seinem Ermessen.

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