Zur├╝ck zum Gesetz

Art. 266k

220ORFederal Act01.01.1912Originalquelle

Der Mieter einer beweglichen Sache, die seinem privaten Gebrauch dient und vom Vermieter im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit vermietet wird, kann mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer kündigen. Der Vermieter hat dafür keinen Anspruch auf Entschädigung.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.