910.13DZVFederal Council Ordinance01.01.2014Originalquelle
Als besonders hoher Auslauf- und Weideanteil gilt der Zugang nach den spezifischen Regeln nach Anhang 6 Buchstabe C zu einem Bereich unter freiem Himmel.
Der Weidebeitrag wird ausgerichtet für die Tierkategorien nach Artikel 73 Buchstabe a.
Die Tiere müssen an den Tagen, an denen ihnen nach Anhang 6 Buchstabe C Ziffer 2.1 Buchstabe a Auslauf auf einer Weide zu gewähren ist, einen besonders hohen Anteil ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter decken können.
Der Beitrag wird nur ausgerichtet, wenn den Tieren aller Tierkategorien nach Artikel 73 Buchstabe a, für die kein Weidebeitrag ausgerichtet wird, Auslauf nach Artikel 75 Absatz 1 gewährt wird.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.