910.13DZVFederal Council Ordinance01.01.2014Originalquelle
Als regelmässiger Auslauf ins Freie gilt der Zugang nach den spezifischen Regeln nach Anhang 6 Buchstabe B zu einem Bereich unter freiem Himmel.
Der RAUS-Beitrag wird ausgerichtet für die Tierkategorien nach Artikel 73 Buchstaben a–e, g und h.
Die Tiere der Kategorien nach Artikel 73 Buchstaben b–d und h müssen an den Tagen, an denen ihnen nach Anhang 6 Buchstabe B Auslauf auf einer Weide zu gewähren ist, einen wesentlichen Anteil ihres Tagesbedarfs an Trockensubstanz durch Weidefutter decken können.
Für die Tierkategorie nach Artikel 73 Buchstabe g Ziffer 4 wird der RAUS-Beitrag nur ausgerichtet, wenn alle Tiere während mindestens 56 Tagen gemästet werden.
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