Der Arbeitsvoranschlag kann heruntergeladen werden unter:www.agroscope.admin.ch/arbeitsvoranschlag ↩
1 commentary
Art. 6 DZV ist als einschränkende Vorschrift im Rahmen der Prüfung der Beitragsberechtigung zu verstehen; sie steht neben anderen einschränkenden Voraussetzungen wie Art. 5 und Art. 7 DZV.
“Altersjahr vollendet hat (Art. 9 DZV), nicht bei den beitragsbegründenden Voraussetzungen von Art. 3 f. DZV. Sie steht vielmehr bei den anderen Bestimmungen, welche die Beitragsberechtigung einschränken, wie das Mindestarbeitsaufkom-men (Art. 5 DZV), der Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte (Art. 6 DZV) bzw. der maximale Tierbestand (Art. 7 DZV).”
“Altersjahr vollendet hat (Art. 9 DZV), nicht bei den beitragsbegründenden Voraussetzungen von Art. 3 f. DZV. Sie steht vielmehr bei den anderen Bestimmungen, welche die Beitragsberechtigung einschränken, wie das Mindestarbeitsaufkom-men (Art. 5 DZV), der Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte (Art. 6 DZV) bzw. der maximale Tierbestand (Art. 7 DZV).”
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