910.13DZVFederal Council Ordinance01.01.2014Originalquelle
Wird ein Betrieb oder eine Betriebsgemeinschaft geteilt, so wird für jeden neu entstandenen und anerkannten Betrieb ein Übergangsbeitrag ausgerichtet. Der Basiswert des Betriebs oder der Betriebsgemeinschaft wird im Verhältnis zur Fläche der neu anerkannten Betriebe aufgeteilt.
Wird eine Betriebsgemeinschaft oder ein zusammengeschlossener Betrieb geteilt, die oder der vor der Aufteilung weniger als fünf Jahre bestand, so wird der Übergangsbeitrag aufgrund der eingebrachten Betriebe aufgeteilt.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.