910.13DZVFederal Council Ordinance01.01.2014Originalquelle
Der Faktor berechnet sich aufgrund der Summe der Basiswerte aller Betriebe und der für die Direktzahlung zur Verfügung stehenden Mittel abzüglich der Ausgaben für die Beiträge nach den Artikeln 71–76, 77a und 77b LwG und nach Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 19911.