910.13DZVFederal Council Ordinance01.01.2014Originalquelle
Werden für angestammte Flächen in der ausländischen Grenzzone Direktzahlungen der Europäischen Union (EU) ausgerichtet, so verringern sich die Versorgungssicherheitsbeiträge entsprechend.1
Für die Berechnung des Abzugs sind die Direktzahlungen der EU massgebend, die für das Vorjahr ausgerichtet wurden.
Footnotes
Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 3291). ↩
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