910.13DZVFederal Council Ordinance01.01.2014Originalquelle
Der Sömmerungsbeitrag wird für die Sömmerung raufutterverzehrender Nutztiere, mit Ausnahme von Bisons und Hirschen, auf anerkannten Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben im Inland ausgerichtet.
Er wird für folgende Kategorien festgelegt:
1 Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei ständiger Behirtung, pro NST;
Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei Umtriebsweiden, pro NST;
Schafe, mit Ausnahme von Milchschafen, bei übrigen Weiden, pro NST;