Die Kantone sind für allen Schaden verantwortlich, der aus der Führung des Grundbuches entsteht.
Sie haben Rückgriff auf die Beamten und Angestellten der Grundbuchverwaltung sowie die Organe der unmittelbaren Aufsicht, denen ein Verschulden zur Last fällt.
Sie können von den Beamten und Angestellten Sicherstellung verlangen.
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