Zurück zum Gesetz

Art. 7c

210ZGBFederal Act01.01.1912Originalquelle

Für Scheidungsprozesse, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 19. Dezember 20031rechtshängig und die von einer kantonalen Instanz zu beurteilen sind, gilt die Trennungsfrist nach dem neuen Recht.

Footnotes

  1. AS 2004 2161

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.