Zur├╝ck zum Gesetz

Art. 661

210ZGBFederal Act01.01.1912Originalquelle

Ist jemand ungerechtfertigt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen, so kann sein Eigentum, nachdem er das Grundstück in gutem Glauben zehn Jahre lang ununterbrochen und unangefochten besessen hat, nicht mehr angefochten werden.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.