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Art. 33b

210ZGBFederal Act01.01.1912Originalquelle

Der Grundeigentümer und die am Schuldbrief Berechtigten können gemeinsam schriftlich verlangen, dass ein vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 11. Dezember 20091eingetragener Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umgewandelt wird.

Footnotes

  1. AS 2011 4637

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