Der Bund erarbeitet ein nationales Sportanlagenkonzept, das der Planung und Koordination von Sportanlagen von nationaler Bedeutung dient. Das Konzept wird laufend aktualisiert.
Der Bund kann Finanzhilfen an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten.
Er kann Erbauer und Betreiber von Sportanlagen beraten.
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