Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS):
- legt die «Jugend und Sport»-Sportarten, die einzelnen Zielgruppen von «Jugend und Sport» sowie die Kriterien für die Unterstützung der Zielgruppen fest;
- legt die Kriterien für die Anerkennung von Anbieterinnen und Anbietern von «Jugend und Sport»-Kursen und -Lagern fest;
- legt die Voraussetzungen für den Materialverleih fest und regelt die Kostenbeteiligung;
- legt die Studiengänge und die Studien- und Prüfungsgebühren an der Eidgenössischen Hochschule für Sport fest;
- erlässt Vorschriften über die Verwaltung der Drittmittel;
- entscheidet über die Gewährung von Bundesbeiträgen für sportwissenschaftliche Forschungsvorhaben.