Der Bund kann für die Bestellung und Finanzierung von Mehrjahresprogrammen und Projekten Leistungsaufträge abschliessen.
Sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht, beteiligen sich Kantone und Private angemessen an der Finanzierung. Der Bund strebt partnerschaftliche Lösungen an.
Die Bundesversammlung bewilligt den Höchstbetrag der finanziellen Mittel für mehrere Jahre mit einfachem Bundesbeschluss.
Der Bund gewährt Finanzhilfen im Rahmen der bewilligten Kredite.
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