Unabhängig davon, ob die Änderung vom 19. März 20101des Militärgesetzes vom 3. Februar 19952oder die vorliegende Änderung zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten Artikel 367 Absatz 2quinquiesdes Strafgesetzbuchs (StGB)3zu Artikel 367 Absatz 2sexiesStGB.
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