Besteht ein konkreter Hinweis, dass eine Person eine Straftat begangen hat, die mit ihrer Stellung als «Jugend und Sport»-Kader unvereinbar ist, so überprüft das BASPO den Leumund der betroffenen Person.
Ist gegen die betroffene Person ein Strafverfahren wegen einer Straftat hängig, die mit ihrer Stellung als «Jugend und Sport»-Kader unvereinbar ist, so verweigert oder sistiert das BASPO die Anerkennung.
Ist die betroffene Person wegen einer Straftat, die mit ihrer Stellung als «Jugend und Sport»-Kader unvereinbar ist, rechtskräftig verurteilt worden, so verweigert oder entzieht das BASPO die Anerkennung.
Es nimmt für die Leumundsprüfung Einsicht in die gemäss dem Strafregistergesetz vom 17. Juni 20161zugänglichen Strafregisterdaten.2
Die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte sind verpflichtet, auf schriftliches Gesuch hin dem BASPO ergänzende Auskünfte aus den einschlägigen Strafakten zu erteilen, sofern:
dies für den Entscheid über die Erteilung, die Sistierung oder den Entzug von Anerkennungen als «Jugend und Sport»-Kader notwendig ist;
dadurch die Persönlichkeitsrechte Dritter nicht beeinträchtigt werden; und
dadurch der Zweck der Strafuntersuchung nicht gefährdet wird.