Zurück zum Gesetz

Art. 73

412.101BBVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle

(Art. 63 BBG)

  1. Das SBFI entzieht Ausweise und Titel, die auf rechtswidrige Weise erwirkt wurden. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.
  2. Der rechtskräftige Entzug eines Ausweises wird den Kantonen mitgeteilt; ein allfälliger Eintrag im öffentlichen Register wird gelöscht.1

Footnotes

  1. Die Berichtigung vom 8. Febr. 2021 betrifft nur den französischen Text (AS 2021 74).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.