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Art. 50

412.101BBVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle

Das SBFI sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den für das Qualifikationsverfahren zuständigen Organisationen der Arbeitswelt für ein Kursangebot für Prüfungsexpertinnen und -experten und bietet diese zu Kursen auf.

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