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Art. 89p

741.01SVGFederal Act01.10.1959Originalquelle

Das Informationssystem dient der Erfüllung folgender Aufgaben:

  1. das Erfassungssystem: der Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Durchführung von Administrativ- und Strafverfahren gegen Fahrzeugführer;
  2. das Auswertungssystem:

1. der Erfüllung der Berichterstattungspflichten aus dem Abkommen vom 21. Juni 19991zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse,

2. der Auswertung und Analyse von Strassenverkehrskontrollen,

3. dem Erarbeiten von Grundlagen der Verkehrssicherheitspolitik.

Footnotes

  1. SR 0.740.72

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