Neuer Chat
Neuer Chat
Korpus
Korpus
projekte
Neu
Feedback
Feedback
Hilfezentrum
Hilfezentrum
Sprache: DE
Sprache: DE
A
Einstellungen
Einstellungen
Law
/
SVG · Strassenverkehrsgesetz
Art. 89l
Art. 89k
Art. 89m
Zur├╝ck zum Gesetz
Art. 89l
Art. 89k
Art. 89m
741.01
SVG
Federal Act
01.10.1959
Originalquelle
Folgende Stellen bearbeiten die Daten des Informationssystems:
das ASTRA;
die für die Eingabe zuständigen Stellen.
Die Stellen nach Absatz 1 Buchstabe b dürfen nur die Daten derjenigen Unfälle bearbeiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Bundesrat kann weiteren Stellen die Bearbeitung der Daten des Auswertungssystems erlauben, insbesondere durch ein Abrufverfahren.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.