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Art. 89a

741.01SVGFederal Act01.10.1959Originalquelle
  1. Das ASTRA führt in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ).
  2. Die Kantone liefern dem ASTRA die Daten der Verkehrszulassung.
  3. Die Daten des IVZ stehen unter der Datenhoheit des ASTRA. …1
  4. Das ASTRA definiert die technischen Schnittstellen und die Verfahren zum Datenabgleich.

Footnotes

  1. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

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