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Art. 2a

741.01SVGFederal Act01.10.1959Originalquelle
  1. Der Bund fördert sicheres Fahren durch Sensibilisierungskampagnen und andere präventiv wirksame Aktivitäten.
  2. Er kann die entsprechenden Aktivitäten der Kantone und der privaten Organisationen koordinieren und unterstützen.

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