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Art. 57

412.101BBVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle

(Art. 50 BBG)

  1. Die Fachbildung für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung umfasst folgende Aspekte:
    1. der Mensch als Individuum: Entwicklungs-, Lern- und Persönlichkeitspsychologie;
    2. Mensch und Gesellschaft: soziologische, rechtliche und wirtschaftliche Grundlagen;
    3. Mensch und Arbeit: Bildungssystem, Berufs- und Studienwahl, Berufskunde, Arbeitspsychologie und Arbeitsmarkt;
    4. Arbeitsmethoden: Beratung, Diagnostik, Berufswahlvorbereitung, Erfolgskontrollen, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit;
    5. Aufgabenverständnis: Berufsethik, Berufsidentität, Qualitätsentwicklung.
  2. Sie trägt den unterschiedlichen Schwerpunkten der Beratung von Jugendlichen, der Studienberatung, der Laufbahnberatung Erwachsener und der Beratung von Menschen mit Behinderungen Rechnung.

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