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Art. 38

412.101BBVFederal Council Ordinance01.01.2004Originalquelle

(Art. 19 Abs. 2 Bst. e, 28 Abs. 2 und 29 Abs. 3 BBG)1

  1. Das SBFI veröffentlicht in elektronischer Form ein Verzeichnis2:
    1. der geschützten Titel der beruflichen Grundbildungen und der höheren Berufsbildungen in den drei Amtssprachen des Bundes; es kann zusätzlich englische Titel benennen, wenn diese international eindeutig sind;
    2. der den jeweiligen geschützten Titeln zugeordneten Partner der Berufsbildung.3
  2. Auf Antrag der Inhaberin oder des Inhabers des Titels stellt das SBFI ein Dokument mit einer Beschreibung des Inhalts der Bildung oder der fachlichen Qualifikation in Englisch aus. …4

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Sept. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5147).

  2. Das Verzeichnis ist abrufbar unter:www.bvz.admin.ch

  3. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. Sept. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 5147).

  4. Satz aufgehoben durch Anhang Ziff. 2 der Gebührenverordnung SBFI vom 16. Juni 2006, mit Wirkung seit 1. Aug. 2006 (AS 2006 2639).

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