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Art. 22e

831.42FZGFederal Act01.01.1995Originalquelle
  1. Hat der berechtigte Ehegatte Anspruch auf eine volle Invalidenrente oder hat er das Mindestalter für den vorzeitigen Altersrücktritt (Art. 1 Abs. 3 BVG1) erreicht, so kann er die Auszahlung der lebenslangen Rente nach Artikel 124a ZGB2verlangen.
  2. Hat er das Referenzalter3nach Artikel 13 Absatz 1 BVG erreicht, so wird ihm die lebenslange Rente ausbezahlt. Er kann deren Überweisung in seine Vorsorgeeinrichtung verlangen, wenn er sich nach deren Reglement noch einkaufen kann.

Footnotes

  1. SR 831.40

  2. SR 210

  3. Ausdruck gemäss Anhang Ziff. 5 des BG vom 17. Dez. 2021 (AHV 21), in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 92;BBl 2019 6305).

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