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Anhang 6

747.201.1BSVFederal Council Ordinance01.04.1979Originalquelle

(Art. 90 und 91)

Internationale Dokumente

Die Ausweise gemäss Muster 1 und 2 dieses Anhangs haben die Abmessungen 105 × 75 mm. Sie werden ausgestellt gemäss Norm ISO/CEI 7810.

Der Ländercode hat dem Code ISO ALPHAn2 zu entsprechen.

Die Ausweise sind auf Sicherheitspapier auszustellen, das folgende Sicherheitselemente aufweist:

  1. durchgehendes doppelstufiges Wasserzeichen bestehend aus einer Kombination der Buchstaben CH und dem Schweizer Kreuz;
  2. Doppelstreifen IRISAFE® der Farben grün und lila mit sichtbaren Zeichen aus einer Kombination der Buchstaben CH und dem Schweizerkreuz;
  3. sichtbare Melierfasern der Farben rot und grün;
  4. unter UV-Licht sichtbare Melierfasern der Farben blau, gelb und rot;
  5. aufgetragene Sicherheitsfarben der Firma SICPA mit Guilloche.

Muster 1, Seiten 1 und 4

Bedingungen:SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
CH
INTERNATIONAL CERTIFICATE
FOR OPERATORS
OF PLEASURE CRAFT
in conformity with resolution No 40. of the Working
Party on Inland Water Transport
United Nations Economic Commission for Europe
INTERNATIONALES ZERTIFIKAT
FÜR FÜHRER
VON SPORT- UND FREIZEITSCHIFFEN
in Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 40 der Arbeitsgruppe Transport auf Wasserstrassen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa

Muster 1, Seiten 2 und 3

Ausweis Nr.
Gültig für
Schiffbare
Wasserstrassen*)
Küstengewässer*)
Sport- und Freizeitschiff unter Motor/Segel*) mit folgenden Limiten
Unterschrift des Inhabers:
(Nur gültig mit Unterschrift des Ausweisinhabers)
Länge, Schiffsgewicht
beladen, Leistung*)
Länge, Schiffsgewicht
beladen, Leistung*)
Name:
Ort und Datum der Geburt:Ausstellungsdatum
Nationalität:Gültig bis
Adresse:
ausgestellt durch:
zugelassen durch:
*) nicht zutreffendes streichen

Muster 2, Vorderseite

INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER
VON SPORT- UND FREIZEITSCHIFFEN
SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFTCH
1.
2.
3.
4.
7.
8.6.
9.
10. ICMS
11.
12.
13.
14.
15.5.

Muster 2, Rückseite

INTERNATIONAL CERTIFICATE FOR OPERATORS
OF PLEASURE CRAFT
(Resolution No. 40 of the UN/ECE Working Party on Inland Water Transport)
INTERNATIONALES ZERTIFIKAT FÜR FÜHRER VON
SPORT- UND FREIZEITSCHIFFEN
(Resolution Nr. 40 der Arbeitsgruppe Transport auf Wasserstrassen der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa)
1.Namen des Ausweisinhabers
2.Weitere Namen des Ausweisinhabers
3.Ort und Datum der Geburt
4.Datum der Ausstellung
5.Ausweis Nr.
6.Foto des Ausweisinhabers
7.Unterschrift des Ausweisinhabers
8.Adresse des Ausweisinhabers
9.Nationalität des Ausweisinhabers
10.Gültig für I (schiffbare Binnenwasserstrassen), C (Küstengewässer), M (Motorboote) und S (Segelboote)
11.Schiff, das folgende Limiten nicht übersteigt (Länge, beladenes Schiffsgewicht, Leistung)
12.Gültig bis
13.Ausgestellt durch
14.
15.
Zugelassen durch
Auflagen

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