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Art. 9n

742.101EBGFederal Act01.07.1958Originalquelle
  1. Die Geschäftsleitung und das übrige Personal sind bei der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) nach den Artikeln 32a –32m BPG1versichert.
  2. Die Trassenvergabestelle ist dem Vorsorgewerk Bund angeschlossen.

Footnotes

  1. SR 172.220.1

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