Neuer Chat
Neuer Chat
Korpus
Korpus
projekte
Neu
Feedback
Feedback
Hilfezentrum
Hilfezentrum
Sprache: DE
Sprache: DE
A
Einstellungen
Einstellungen
Law
/
EBG · Eisenbahngesetz
Art. 9m
Art. 9l
Art. 9n
Zurück zum Gesetz
Art. 9m
Art. 9l
Art. 9n
742.101
EBG
Federal Act
01.07.1958
Originalquelle
Die Trassenvergabestelle betreibt ein Personalinformationssystem für die Personaladministration.
Im Personalinformationssystem können die folgenden besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden:
Angaben zur gesundheitlichen Situation in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit;
Angaben zu Leistungen und Potenzial sowie zur persönlichen und beruflichen Entwicklung;
erforderliche Daten im Rahmen der Mitwirkung beim Vollzug des Sozialversicherungsrechts;
Verfahrensakten und Entscheide von Behörden in Verbindung mit der Arbeit.
Der Verwaltungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
die Organisation und den Betrieb des Personalinformationssystems;
die Bearbeitung der Daten, insbesondere die Beschaffung, Aufbewahrung, Bekanntgabe und Vernichtung;
die Berechtigungen zur Datenbearbeitung;
die Datenkataloge;
die Datensicherheit und den Datenschutz.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.
In Claude öffnen
In ChatGPT öffnen