Zurück zum Gesetz

Art. 9m

742.101EBGFederal Act01.07.1958Originalquelle
  1. Die Trassenvergabestelle betreibt ein Personalinformationssystem für die Personaladministration.
  2. Im Personalinformationssystem können die folgenden besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden:
    1. Angaben zur gesundheitlichen Situation in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit;
    2. Angaben zu Leistungen und Potenzial sowie zur persönlichen und beruflichen Entwicklung;
    3. erforderliche Daten im Rahmen der Mitwirkung beim Vollzug des Sozialversicherungsrechts;
    4. Verfahrensakten und Entscheide von Behörden in Verbindung mit der Arbeit.
  3. Der Verwaltungsrat erlässt Ausführungsbestimmungen über:
    1. die Organisation und den Betrieb des Personalinformationssystems;
    2. die Bearbeitung der Daten, insbesondere die Beschaffung, Aufbewahrung, Bekanntgabe und Vernichtung;
    3. die Berechtigungen zur Datenbearbeitung;
    4. die Datenkataloge;
    5. die Datensicherheit und den Datenschutz.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.