Zur├╝ck zum Gesetz

Art. 23ebis

742.101EBGFederal Act01.07.1958Originalquelle

Fahrzeuge sowie die fahrzeugseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen und eine einschlägige Prüferklärung vorliegt.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.