Wer Automobile herstellt, muss:
- sich bei der Steuerbehörde unaufgefordert schriftlich zur Registrierung anmelden;
- über die Produktion, den Verkehr (Ein- und Ausgänge, Eigengebrauch), die Bestände sowie die Preise und Werte der Automobile Aufzeichnungen führen und der Steuerbehörde vierteljährlich Meldung erstatten;
- die entsprechenden Unterlagen mit den Belegen während zehn Jahren aufbewahren.