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Art. 42

831.301ELVFederal Council Ordinance01.01.1971Originalquelle

Zu Unrecht ausbezahlte Beiträge an die jährlichen Ergänzungsleistungen sind nach Artikel 28 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 19901(SuG) zurückzuerstatten.

Footnotes

  1. SR 616.1

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