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Anhang 1a

747.201.1BSVFederal Council Ordinance01.04.1979Originalquelle

(Art. 16 Abs. 1 und 17 Abs. 3)

Kennzeichen der Schiffe

1. Kantonale Kennzeichen

Schiffe unter kantonaler Kontrolle werden mit zwei grossen Buchstaben und nachfolgenden Zahlen wie folgt gekennzeichnet:

ZürichZHSchaffhausenSH
BernBEAppenzell A. Rh.AR
LuzernLUAppenzell I. Rh.AI
UriURSt. GallenSG
SchwyzSZGraubündenGR
ObwaldenOWAargauAG
NidwaldenNWThurgauTG
GlarusGLTessinTI
ZugZGWaadtVD
FreiburgFRWallisVS
SolothurnSONeuenburgNE
Basel-StadtBSGenfGE
Basel-LandschaftBLJuraJU

2. Kennzeichen des Bundes

Schiffe des Bundes werden mit einem grossen Buchstaben und nachfolgenden Zahlen wie folgt gekennzeichnet:

Schiffe der VerwaltungASchiffe der ArmeeM

3. Besondere Kennzeichen

  1. Schiffe der Schiffsbetriebe des Bundes und eidgenössisch konzessionierter Schifffahrtsunternehmen tragen einen Schiffsnamen oder die Initialen des Unternehmens und nachfolgende Zahlen.
  2. Schiffe, für die keine Zollveranlagung durchgeführt worden ist, tragen:

– die Kantons-Initialen und fortlaufende Nummern innerhalb der Serie 90 000 bis 99 999,

oder

– besondere Zollschilder mit den Kantons-Initialen und nachfolgenden Zahlen, einen senkrechten roten Streifen von 4 cm Breite und den Buchstaben Z. Der rote Streifen enthält die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres. Diese Ziffern sind weiss und 3 cm hoch.

Beispiel

– Streifen rot
– Ziffern im Streifen weiss

– Schiffe mit ausländischem Standort tragen die Kantons-Initialen und nachfolgende Zahlen, einen senkrechten schwarzen Streifen von 4 cm Breite und den Buchstaben Z. Der schwarze Streifen enthält die Ziffern des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres. Diese Ziffern sind weiss und 3 cm hoch. Beispiel:

– Streifen schwarz
– Ziffern im Streifen weiss

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