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BSV · Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Art. 40bbis
Art. 40b
Art. 40c
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Art. 40bbis
Art. 40b
Art. 40c
747.201.1
BSV
Federal Council Ordinance
01.04.1979
Originalquelle
Die Atemalkoholprobe kann durchgeführt werden mit:
einem Atemalkoholtestgerät (Testgerät) nach Artikel 40
c
;
einem Atemalkoholmessgerät (Messgerät) nach Artikel 40
c
bis
.
Wird eine Messung mit einem Testgerät durchgeführt, so können bestimmte Werte unterschriftlich anerkannt werden (Art. 40
c
Abs. 5 und 6).
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