projekte
Die Schiffsführer und Personen, unter deren Obhut schwimmende Anlagen gestellt sind, haben den Aufsichtsorganen der zuständigen Behörde die erforderliche Unterstützung zu leisten.
0 commentaries
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.