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Art. 9p

742.101EBGFederal Act01.07.1958Originalquelle
  1. Der Geschäftsbericht enthält die Jahresrechnung und den Lagebericht.
  2. Die Jahresrechnung setzt sich zusammen aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang.
  3. Der Lagebericht enthält insbesondere Angaben zum Risikomanagement, zur Personalentwicklung und zu den Interessenbindungen der Mitglieder des Verwaltungsrates.

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