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wer solche ihm zugängliche Sachen missbräuchlich verwendet,
wird, sofern keine andere Strafbestimmung zutrifft, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.1
1bis. Wer Waffen, Munition, Ausrüstungsgegenstände, Pferde, Fahrzeuge oder andere ihm dienstlich anvertraute oder überlassene Sachen fahrlässig beschädigt, Schaden nehmen oder zugrunde gehen lässt, wird mit Geldstrafe bestraft.2 2. In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung. 3. In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden.
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