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Art. 55

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

Versicherungstechnische Rückstellungen sind:

  1. Rückstellungen, die nach den Tarifgrundlagen der laufenden Versicherungsverträge oder nach vorsichtigeren Grundlagen berechnet werden;
  2. Rückstellungen, die zur Bildung ausreichender Rückstellungen erforderlich sind;
  3. Rückstellungen, die nach aktuariellen und im Geschäftsplan festgehaltenen Methoden gebildet werden, um die Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen weiter zu erhöhen.

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