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Art. 53b

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9b VAG)

Bei unzureichender Modellierung oder zur Abdeckung weiterer, nicht berücksichtigter Risiken, insbesondere operationeller Risiken und Konzentrationsrisiken, kann die FINMA Folgendes verfügen:

  1. der Risikosituation angemessene Kapitalaufschläge auf dem Zielkapital;
  2. Kapitalabschläge auf dem risikotragenden Kapital; oder
  3. die Aggregation von Szenarien.

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