961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
(Art. 9b VAG)
Die FINMA kann für Versicherungsunternehmen Vereinfachungen bei der Durchführung des SST verfügen, wenn:
besondere Umstände, insbesondere der kleine Geschäftsumfang, die geringfügige Komplexität oder die unproblematische Risikosituation dies rechtfertigen; und
die Erfüllung des Schutzniveaus dadurch nicht beeinträchtigt wird.
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