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Art. 53a

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9b VAG)

Die FINMA kann für Versicherungsunternehmen Vereinfachungen bei der Durchführung des SST verfügen, wenn:

  1. besondere Umstände, insbesondere der kleine Geschäftsumfang, die geringfügige Komplexität oder die unproblematische Risikosituation dies rechtfertigen; und
  2. die Erfüllung des Schutzniveaus dadurch nicht beeinträchtigt wird.

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