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Art. 25

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9a VAG) Eine marktkonforme Bewertung muss sich nach den aktuellsten Daten und Informationen richten, die aus dem Handel an transparenten Finanzmärkten gewonnen werden können, und darf nicht im Widerspruch zu diesen Daten und Informationen stehen.

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